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Leistungskatalog

Der Leistungskatalog spezifiziert die Grundleistungen der Verwaltung (Teil I.) (weiter ...)
Besondere Leistungen der Verwaltung (Teil II.) (weiter ...)
Pflichten der Eigentümer (Teil III.) (weiter ...)

I.)Grundleistungen
Zu den Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sicher der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
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II.) Besondere Leistungen
Ein festes Entgelt (pauschale Verwaltergebühr gemäß Vertrag) setzt einen festen Arbeitsumfang voraus. Die vorgenannten Leistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sach- und fachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwaltung ist bereit und in der Lage, weiter Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Information und Werterhaltung des Grundbesitzes zu bieten. Außerdem kann es vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der von der Verwaltung zu den z. Zt. Gültigen Kostensätzen gesondert gegenüber der Gemeinschaft abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, von der Gemeinschaft dem verursachenden Miteigentümer weiterbelastet. Unser Leistungskatalog beinhaltet eine recht ausführliche, wir bitten aber um Ihr Verständnis, dass die Aufzählung der Leistungen für die Eigentumsverwaltung nicht vollständig sein kann. Wenn Sie Interesse an unserem Dienstleistungsangebot haben, können Sie ein kostenloses Angebot anfordern. Wir werden dieses dann kurzfristig bearbeiten.
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III.) Pflichten der Wohnungseigentümer

Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet ...
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