Leistungskatalog
Der Leistungskatalog spezifiziert die
Grundleistungen der Verwaltung (Teil I.) (weiter
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Besondere Leistungen der Verwaltung (Teil II.) (weiter
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Pflichten der Eigentümer (Teil III.) (weiter
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I.)Grundleistungen
Zu den
Grundleistungen gehören die unabdingbaren, in den §§
27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen
sicher der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung
der gemeinschaftlichen Belange.
Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt
abgegolten.
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II.)
Besondere Leistungen
Ein festes
Entgelt (pauschale Verwaltergebühr gemäß Vertrag)
setzt einen festen Arbeitsumfang voraus. Die vorgenannten Leistungen
sichern der Eigentümergemeinschaft eine sach- und fachgerechte
Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange auf der Grundlage der
gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwaltung ist bereit und in der
Lage, weiter Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern
eine umfassende Information und Werterhaltung des Grundbesitzes
zu bieten. Außerdem kann es vorkommen, dass durch einzelne
Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen
für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst
wird, der von der Verwaltung zu den z. Zt. Gültigen Kostensätzen
gesondert gegenüber der Gemeinschaft abgerechnet und soweit
möglich und vereinbart, von der Gemeinschaft dem verursachenden
Miteigentümer weiterbelastet. Unser Leistungskatalog beinhaltet
eine recht ausführliche, wir bitten aber um Ihr Verständnis,
dass die Aufzählung der Leistungen für die Eigentumsverwaltung
nicht vollständig sein kann. Wenn Sie Interesse an unserem
Dienstleistungsangebot haben, können Sie ein kostenloses
Angebot anfordern. Wir werden dieses dann kurzfristig bearbeiten.
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III.)
Pflichten der Wohnungseigentümer

Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet
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